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Teilnahmebedingungen zum Stromschwimmen der DLRG Ingelheim e.V.

 

Anmeldung

Anmeldungen sind grundsätzlich nur wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.

Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer*in die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer*innen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zu der Veranstaltung mitzubringen.

Teilnahmevoraussetzungen

Nichtschwimmer dürfen am Stromschwimmen nicht teilnehmen.

Minderjährige Schwimmer*innen müssen von mindestens einer erwachsenen Begleitperson auf der gesamten Schwimmstrecke beaufsichtigt werden.

Der/die Teilnehmer*in muss gesundheitlich geeignet sein, an der Veranstaltung teilzunehmen und ist angehalten, sich nicht in Gefahr zu begeben. Bei Zweifeln an der eigenen gesundheitlichen Eignung ist im Vorfeld der Veranstaltung ein Arzt zu konsultieren.

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der/die Teilnehmer*in nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Stromschwimmen teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Ingelheim am Rhein e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Durchführung des Stromschwimmens

Die Teilnahme am Stromschwimmen geschieht auf eigene Gefahr. Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

Vor und während des Schwimmens gilt ein striktes Alkoholverbot.

Bei Problemen während des Schwimmens, wie Schwäche oder Krämpfe, ist der/die Teilnehmer*in angehalten, frühzeitig auf sich aufmerksam zu machen, damit ein Rettungsschwimmer zu Hilfe kommen kann.

Jegliche Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs ist zu vermeiden.

Den Anweisungen des Rettungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Ingelheim am Rhein e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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